Einzelnen Beitrag anzeigen
  #816  
Alt 27.07.2009, 11:50
Benutzerbild von Monika Rasch
Monika Rasch Monika Rasch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2005
Ort: Gelsenkirchen-Buer
Beiträge: 2.004
Standard AW: Mikrokalk,Dcis, Strahlentherapie, Psyche

Hallo Petra,
ich fürchte, dass der Schwerbehindertenausweis nichts darüber aussagt, ob geheilt oder nicht.
Beim DCIS gibt es die Anerkennung der Schwerbehinderung nur für 2 Jahre
( sonst bei Ca meist 5 Jahre),es sei denn, es tritt ein Rezidiv auf.

Also geht der Gesetzgeber doch wohl stark davon aus, dass, wenn nach 2 Jahren kein Rezidiv aufgetreten ist, auch keines mehr kommt.

Die Schwerbehinderung musst Du bei Deinem Arbeitgeber angeben, denn damit Du von den Vorteilen (verstärkter Kündigungsschutz und Ablehnungsmöglichkeit von angeordneten Überstunden,mehr Urlaubstage) Gebrauch machen kannst, muss der Arbeitgeber wissen, dass Du besonders geschützt bist.

Bei mir war es so, dass ich nach 2 Jahren runtergestuft wurde, ich hatte dagegen Widerspruch( u.a. mit der Begründung der Nebenwirkungen der Antihormontherapie) bei der Behörde eingelegt.

Bis zur Entscheidung des Amtes galten dann meine 50% weiter.
Später wurde dann wegen des Widerspruchs die Herabsetzung auf 20% revidiert,ich erhielt 30 %.
Damit erhielt ich die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen.
Seitens meines Arbeitgebers werde ich nun so behandelt, als hätte ich immer noch 50 %.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Wenn Du noch mehr Fragen hast, könntest Du vielleicht die PN Funktion benutzen.
Ich schau nur noch gelegentlich hier ins Forum, per PN geht es dann auf meine Emailadresse.
Da sehe ich es dann sofort.
__________________
Mein Ehemann Georg+36jährig+1988(NHL)
Mein Liebster Joachim+42jährig+1997 (kleinzell. Bronchial Ca.)
Ich : 2002 DCIS re.Mamma, operiert, bestrahlt, AHT
Meine Schwester Heike +2011(Bronchialca)
Unsere Mama +2013(operiertes Glioblastom, Nierenversagen bei Temodal Therapie)
Meine Schwester Sandra(45),TN mamma Ca.metastasiert, +21.11.2015
Mit Zitat antworten