AW: Nach Kehlkopf OP wieder Arbeiten?
Hallo Gerd,
bei der Beantragung der EU Rente solltest Du erst einmal den Abschlußbericht von der AHB (Anschlußheilbehandlung) abwarten. Dieser Abschlußbericht ist dann quasi Dein Gutachten. Hier würde ich die Ärzte bitten, den Bericht so abzufassen, dass Du diesen für den Antrag nutzen kannst. Die Kureinrichtung in der Du die AHB machst, wird sicherlich auch einen "Sozialdienst" haben, dieser kann doch für Dich den EU-Rentenantrag stellen. (Hat mehr Gewicht, als wenn Du das allein machst.)
Bei mir hat schon das Krankenhaus den Rentenantrag für mich gestellt.
Dadurch hatte ich wenigstens einige Ärzte auf meiner Seite.
Zu Deinem Behindertenausweis ist noch zu sagen, dass wenn Du mehr als 50 m gehen kannst kein G in den Ausweis bekommst.
Worauf begründest Du Deinen Antrag auf das Merkzeichen RF?
(Normalerweise bekommen meines Wissens Kehlkopflose kein RF.)
Ich wünsche Dir viel Erfolg
Und einen guten Verlauf Deiner Strahlentherapie.
Wolfgang
PS. Bitte immer daran denken, dass die erste "Kur" nach der Bestrahlung eine AHB ist. (Das ist rechtlich ein ganz wichtiger Punkt).
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