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Alt 08.08.2009, 22:25
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Junimond Junimond ist offline
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Standard AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2

Hallo Simone,

es tut mir Leid, dass Du mit chronischen Krankheiten zu tun hast und Dich nun auch noch mit dem Thema "erblicher Brustkrebs" auseinandersetzen musst.

Bei Deiner Familiengeschichte bist Du auf jeden Fall eine Kandidatin für den Gentest. Allerdings wird - sofern dies möglich ist - zunächst immer ein bereits erkranktes Familienmitglied getestet. Dies hatte ich weiter oben schon mal beschrieben.

Deine Mutter scheint sich allerdings nicht sicher zu sein, ob sie den Gentest machen will. Natürlich kann man sie nicht dazu zwingen. Aber vielleicht kann man sie mit Argumenten überzeugen: Sie hat ja bereits Brustkrebs (leider bereits zweimal), so dass der Gentest für sie keine so große Belastung bedeutet wie für jemanden, der noch nicht erkrankt ist. Außerdem gibt sie Dir durch den Gentest die Chance auf ein eindeutiges Ergebnis. Das heißt: Kann man bei ihr BRCA1/2 nachweisen, bei Dir aber nicht, hast Du das Brustkrebsrisiko einer "Durchschnittsfrau". Lässt sie sich aber nicht testen und bei Dir kann man kein BRCA1/2 nachweisen, ist der Test für Dich nicht aussagekräftig, da man ja nicht weiß, ob bei Deiner Mutter BRCA1/2 für die Erkrankung verantwortlich war. Wenn Du Deiner Mutter das so erklärst (bzw. wenn ihr dies in einer humangenetischen Beratung erklärt wird), ist sie sicher bereit, den Gentest durchführen zu lassen.

Zum Stammbaumrisiko: Dieses wird anhand Deiner Familiengeschichte bestimmt. Es werden hierfür alle Krebsfälle in der Familie berücksichtigt, mit Krebsart, Erkrankungs- und ggf. Todesalter. Die Berechung basiert auf internationalen Stammbaumdaten und gibt eine grobe Einschätzung, mit welchem Risiko Du an Brustkrebs erkranken wirst.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Dir weiter. Ansonsten immer gerne fragen

Liebe Grüße
Junimond

PS: Vielleicht stellt Ihr (Deine Mutter und Du) Euch einfach mal in einem Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs vor. Dort könnt Ihr Euch beraten lassen; über die Durchführung des Gentests könnt Ihr nach der Beratung frei entscheiden!

Geändert von gitti2002 (09.04.2014 um 00:54 Uhr) Grund: Vollzitat
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