Hallo Dani,
meiner Meinung nach wird dieser Krebs nur durch Asbest ausgelöst. Als die BG beim Antragsverfahren bei meinen Eltern zu Besuch war, fragte der technische Sachbearbeiter nach allen ehemaligen Arbeitgebern meines Vaters (und zwar lückenlos seit seiner Lehre!). Diese wurden dann - soweit es sie noch gibt - angeschrieben. Es gibt in Bochum einen Pathologen, Prof. Müller, der auch die entsprechenden Gutachten macht. Vielleicht müsstet ihr ihn beauftragen, die Asbestfasern nachzuweisen. Man kann sogar nachweisen, um welche Art von Asbest es sich handelt (nach Aussage der BG). Ich hatte Prof. Müller auch gemailt und ihn auf eine berufliche "Asbestexposition" hingewiesen. Daraufhin schrieb er zurück: Aus meiner Sicht sind die Verhältnisse eindeutig. bei den hier erhobenen pathologisch-anatomischen Befunden und Ihren Angaben über eine ja zweifelsfrei abzuleitende vergleichsweise erhöhte berufliche Asbestexposition sind aus meiner Sicht und Erfahrung die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Ziffer 4105 erfüllt.
Mein Vater hatte aber nie direkten Kontakt mit Asbest und hat nie mit Asbest gearbeitet!!! Aber weiss man, womit die Kollegen früher gearbeitet haben?! Oder was in den Arbeitsräumen nebenan verarbeitet wurde?!
Zur Info: Prof. Dr. K.-M. Müller (e-mail:
patho-bhl@ruhr-uni-bochum.de).
Gruß Petra