AW: Krankenkasse und Taxischein
Hallo noch einmal,
gemeint war von mir: "Es ist eine Verordnung" - darauf baut sich meine Argumentation auf.
Ich habe jedenfalls nur einmal für die Hinfahrt und einmal für die Rückfahrt Zuzahlung geleistet. (Es waren 33 Fahrten zu je 20 €).
Ich würde in Deiner Stelle nicht locker lassen.
Oder ins KH gehen - spart die Kosten für Lebensmittel.
Gruß
Wolfgang
PS Hier ist der dazugehörige Satz:
Da hier bei Heilmittel der Begriff "je Verordnung" steht, ist meines Erachtens auch bei dieser "Serienfahrt" die Zuzahlung einmal zu leisten. Ich kenne das so, dass für die erste und für die letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig ist.
PPS lies auch noch einmal die Richtlinien des gba durch.
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
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Geändert von wolfgang46 (09.09.2009 um 21:52 Uhr)
Grund: PS und PPS nachgetragen
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