AW: EU-rente bzw. berufliche reha
Hallo F.S.,
wenn Du den Renten- bzw. Reha-Antrag gestellt hast, von da an (Eingangsstempel) wird Dir die E-Rente gewährt. Vorher mußt Du zur "Kur", wo dann über Dich entschieden wird. Krankenkasse oder Rentenvers. einer zahlt. Bis zu 18 Monate wird Krankengeld gewährt. Solltest Du E-Rente bekommen und die ist weniger als das Krankengeld, dann brauchst Du nicht zurückzahlen, wenn es für 3 Monate eine Überschneidung gibt.
Egal was Du später machst, die Einreichung ist entscheident. Lasse es auf Dich zukommen. Auf jeden Fall wird es erst bei/nach der Kur Rente oder Reha genehmigt.
Schönen Sonntag noch
Angelika
|