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Alt 19.09.2009, 22:00
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: BG Anerkennung einer Berufskrankheit

Hallo Mariesol,

wenn der Verdacht besteht, es könnte eine Berufskrankheit sein, hat der Arzt meines erachtens die Pflicht, dieses der BG mitzuteilen.
(Wenn dieses nicht geschehen ist, dann könnt ihr das auch machen - dann fragt die BG beim Arzt die Diagnose ab.)

Die BG wird dann den Patienten anfragen, bei welchen Firmen er während seines Berufslebens gearbeitet hat.
Diese Firmen werden dann angeschrieben und müssen die Arbeit dieses Miarbeiters beschreiben - hier zum Beispiel, wie of er mit Asbest Umgang hatte.
Die Firmen sind zur Auskunft verpflichtet und haben die dafür notwendigen Unterlagen 30 Jahre nach dem Ausscheiden aufzubewahren.

Für Dich ist es jetzt erst einmal wichtig, dass die BG davon Kenntnis erhält; danach geht dann alles seinen Gang.
(Es dauert aber seine Zeit.)

Der Patient ist aber immer zur Mithilfe bei der Suche nach der Ursache verpflichtet.

(Ich habe in einer großen Chemiefirma diese Informationen erhoben.)

Ich wünsche viel Erfolg
und natürlich, dass es so gut wie möglich ausgeht.

Alles Liebe
Wolfgang

PS Die BGn lehnen nicht immer gleich ab. Das ist eine Unterstellung.
Bei Ablehnung, steht aber das Recht auf Widerspruch zu.
Klagen sind meines Erachtens als Sozialklagen in der ersten Instanz Kostenfrei.
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (19.09.2009 um 22:05 Uhr) Grund: Nachtrag PS
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