AW: kündigung
Hallo an alle,
also zunächst mal sachlich:
Grds. kann jeder AG einen Arbeitnehmer auch während Krankheit kündigen, das muss einfach mal so gesagt werden. Ob außerordentlich oder ordentlich spielt dabei erstmal keine Rolle.
Bei bestimmten Sachverhalten müssen allerdings verschiedene Punkte beachtet werden. Im Falle der 50 prozentigen Schwerbehinderung gilt folgendes:
Ist der Arbeitnehmer so krank, dass sogar eine Schwerbeschädigung von 50 % und mehr eintritt, genießt er einen Kündigungsschutz in der Form, dass die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen betragen muss und der Arbeitgeber nach 6 Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses lediglich mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen darf. (vgl. §§ 85 ff.SGB IX)
Ich hoffe ich konnte rechtl. noch etwas helfen.
Gruß
Berthold
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