Hey silence und Tine,
während einer befristeten EU-Rente ruht das Arbeitsverhältnis nur. Er ist also noch nicht gekündigt. Er hat also, so er wieder arbeiten kann einen Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz. Wenn dieser auf Grund seiner Behinderung nicht mehr zumutbar ist, hat er das recht auf einen ergonomischen Arbeitsplatz. Habe ich auch durchgezogen. Lief alles prima. Bei einer Schwerbehinderung muss eh erst einmal das Versogungsamt zustimmen. Eventuell kommt ja auch noch eine Umschulung in Betracht. Dein Mann ist ja zum Glück noch jung genug dazu. Also es kommt immer darauf an, sich alle Rechte zu sichern, die einem als Schwerberhinderten zustehen. Habe ich auch getan. Und bin immer gut dabei gefahren.
Wünsche euch alle Liebe und Gute
Wolfgang