Hallo Binie,
ja das Thema hab ich auch durch und kann dir mit Gewissheit sagen, dass dies der Fall ist du bekommst eine LV, hat aber den Nachteil dass du 3 Jahre Wartezeit hast. Solltest du die 3 Jahre nach Vertragsabschluß erleben ist alles Ok und die Versicherung tritt ein..... wenn nicht werden deine eingezahlten Beträge abzüglich Bearbeitungsgebühr erstattet. Das gleiche gilt für eine Hinterbliebenenversicherung. Betragshöhe ist selbst zu entscheiden.
LG Marcel
OHNE GESUNDHEITSFRAGEN!!!