Thema: hilfe
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Alt 27.11.2009, 20:15
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: hilfe

Hallo Jessi
kündigen mußt du deinem AG nicht, wenn du einen SB Ausweis hast, egal wieviel Prozente du hast. Mitteilen ja (aber auch das ist freiwillig) Teilst du ihm das nicht mit, kann man auch nicht die nachteilsausgleiche nutzen.
Du hast Anrecht auf 78 Wochen Krankengeld (wobei die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mitgezählt wird so wie die Zeiten des Übergangsgeldes bei der Reha). Manchmal ist das Krenkengeld höher als die Rente, dann empfiehlt es sich den Rentenantrag so weit wie möglich nach hinten zu ziehen. (Hast du denn schon einen Rentenantrag gestellt?) Nach den Krankengeld hat man Anspruch auf das sog. Nahtlosigkeitsgeld (entspricht der Höhe des ALG1). Dies wird für ein jahr gezahlt. Auch hier stellt sich die Frage, was ist höher....

Reicht das Geld nicht aus, könnte dir Grundsicherung (da müssen bestimmte Vorrausetzungen vorhanden sein (weiß ich im Mom nicht auswendig) oder notfalls zusätzliche Sozialleistungen.

Lieben Gruß
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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