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Alt 02.12.2009, 15:44
Norma Norma ist offline
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Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

Zuerst einmal:

Liebe Altmann,

doch, es gibt diese sogenannte Arbeitsmarktrente noch und sie wird auch nicht nur ausnahmsweise gewährt.

Meine Meinung:
Gerade bei Arbeitslosigkeit und gleichzeitiger Erwerbsminderung ist es sinnvoll, erst einmal eine Teilrente zu beantragen, da bei Bewilligung eh die volle Rente gezahlt wird (der Arbeitsmarkt für Teilzeit gilt als verschlossen).
Wer gleich als voll erwerbsgemindert gelten will, muss schon mit dem Kopf unterm Arm zum Gutachter gehen oder in die Reha fahren.

So und nun zu dem Ergebnis des heutigen Termins:

Der Arzt des MD wollte Frau XYZ sofort als gar nicht mehr vermittelbar einstufen, was ja einen sofortigen Hartz IV Antrag zur Folge gehabt hätte.
Diese Bedenken hat sie dann geäußert und der Arzt hat dann den Vorschlag gemacht, sie vorerst zwar als Vollzeit einzustufen aber... mit dem Hinweis für das Arbeitsamt, dass das laufende RV-Verfahren (Widerspruch) abgewartet werden soll.

So, nun heißt es wieder warten, was das Arbeitsamt dazu sagt. Dass sie wieder zum Sachbearbeiter hin muss, hat der Arzt ihr schon angekündigt.

Insgesamt war die Untersuchung wohl nicht so schlimm; die Ängste und Sorgen vorher waren dagegen sehr sehr belastend (das kennt wohl jeder hier).

Ich kann nur hoffen, dass Frau XYZ jetzt erst einmal etwas Zeit zur Erholung bleibt.
Der ALG I Bezug jedenfalls scheint (!) momentan gesichert zu sein.

Ob Frau XYZ richtig gehandelt hat, wird die nahe Zukunft zeigen...

Liebe Grüße
Norma
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