PET-Frage an Uschi
Zum irreführenden Aussage von Uschi am 8.10.2002 hier eine Info:
richtig: die PET-Untersuchung ist keine Kassenleistung.
falsch: "die Kasse muß zahlen, wenn die Untersuchung stationär gemacht wird" - diese Aussage stimmt so nicht, denn stationäre Maßnahmen werden aus dem Tagespflegesatz des Krankenhauses bestritten, sind mit der Kasse nicht extra abrechenbar. D.h. der Tagessatz muß sämtliche Behandlungskosten abdecken.
Wer also Glück hat, daß sich ein Krankenhausarzt bereit erklärt, diese Kosten von seinem Budget abzuziehen, weil er andererseits viele Patienten hat, deren Kostenaufwand nicht so hoch ist, der muß für diese Untersuchung einen stationären Aufenthalt in Kauf nehmen.
Gruß Birgit
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