AW: ärztliche Befundberichte
Hallo,
jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet den über Dich geführten Schriftverkehr aufzubewahren.
Objektive Dokumente (Meßwerte, Röntgenbilder etc.) hat er Dir auf Anforderung auszuhändigen. Bei seinen eigenen Diagnosen kann er Dir die Aushändigung verweigern.
Wenn er Dir Dokumente aushändigt, kann er für die Kopen Kostenerstattung verlangen.
Die Dauer der Aufbewahrungspflicht ist mir im Moment nicht bekannt. Mindestens jedoch 10 Jahre.
Die Ärzte sind wohl nur zu bequem in den Keller zu steigen um die Dokumente zu suchen? Wende Dich doch an die Ärztekammer, geb ne Liste Deiner Ärzte dorthin und lass die das für Dich machen.
Oder geh zu Dem Arzt und lass ihn unterschreiben, dass Du bei ihm keine Unterlagen erhältst.
Ich habe meine Dokumentation vollständig im Ordner.
Meine CTs und Röntgenbilder sogar auf ner CD.
Damit kann ich dann zu jedem Arzt und ihm das vorlegen.
Das spart unnötige Untersuchungen. Einmal Blut abnehmen und alle Ärzte können dann die Werte haben - auch die Veränderungen seit ca 10 Jahren.
Ich hoffe, dass ich Dir etwas helfen konnte.
Lieben Gruß
Wolfgang
PS. Meine HNO Ärztin behandelt sehr gerne Schweden, denn dort ist es Pflicht ein Gesundheitsbuch zu haben. Jeder Arzt füllt dann seine Diagnosen aus. (Spart mehrfachuntersuchungen).
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
|