Hi Apfel,
ich weiß nicht, ob Dich dies von der Deutschen Rentenversicherung weiterbringt:
http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true
"
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wartezeit
Vertrauensschutzregelungen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag, wenn sie
■bei Beginn der Rente schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50) oder (bei Geburtsjahrgängen vor 1951) berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind
■und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen
........"
Mußt Dir mal den Link anschauen!
Ansonsten kann ich Dir nur empfehlen zu einem Rentenberater zu gehen, bieten die Städte und Gemeinden an!
Liebe Grüße
Tine