Rente? Obwohl noch Krankengeldanspruch besteht?
Stimmt.
Die Rente ist eine vorrangige Leistung und das Krankengeld fällt dann weg.
Weiterhin kann die Krankenkasse Beträge von der Rentenkasse zurück fordern.
Wenn also z.B. der Renten-Antrag (die Bearbeitung) 2 Monate gedauert hat und du in dieser Zeit schon Krankengeld bekommen hast, hat die Kasse einen Anspruch auf Erstattung der Leistungen durch die Rentenkasse.
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