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Alt 25.02.2010, 23:08
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Kümmern um totkranken Freund und nun stellt mein Arbeitgeber mich vor die Wahl

Liebe Bine!

Hast Du einmal darüber nachgedacht, Deine Arbeitszeit zu reduzieren? Biete doch dies Deiner Chefin an!

Deine Chefin möchte Dir kündigen, damit Du Arbeitslosengeld bekommst. Hierfür mußt Du dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also Bewerbungen schreiben, zur Vorstellungsgesprächen fahren, bei Bedarf eine neue Stelle antreten usw. Das Arbeitsamt verlangt dies von Dir, wenn Du ALG 1 bekommen möchtest! Wenn das Amt erfährt, dass Du Deinen schwerkranken Lebensgefährten pflegst, wird es schwierig werden, diese Forderungen zu erfüllen.

Ich empfehle Dir, Dich hierzu umfassend beraten (z.B. bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht)zu lassen, ehe Du weitere Schritte unternimmst.

Es kommt auch darauf an, in welcher Branche Du beschäftigt bist und wie dort die Situation auf dem Arbeitsmarkt aussieht!

Das Pflegezeitgesetz (gültig seit 1.7.2008) erlaubt Dir eine unbezahlte Freistellung für den Zeitraum von 6 Monaten, wenn Du einen schwerkranken Angehörigen pflegen möchtest. Es ist allerdings an Bedingungen geknüpft, eine davon ist, dass es nur in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern anzuwenden ist. Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit findest Du nähere Informationen, hier ist dazu die URL:http://www.bmg.bund.de/cln_178/nn_11...flegezeit.html


Liebe Grüße von

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (25.02.2010 um 23:28 Uhr) Grund: ergänzt
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