Mutzi, lass Dir das im Zweifelsfall von dem- oder derjenigen schriftlich geben, sofern es sich um jemanden vom Sozialdienst handelt.
In NRW ist es definitv so, daß innerhalb von 2 Wochen nach Chemoende oder innerhalb von 4 Wochen nach Strahlentherapieende die AHB angetreten werden muss.
Die Mutter eines Freundes von mir hat schon Probleme bekommen, weil es eine zeitliche Verschiebung innerhalb der Strahlentherapie gab, die sie gar nicht zu verantworten hatte, und sie deshalb zwei oder drei Tage aus dem Zeitfenster gefallen war. Sie ist nach St. Peter Ording gefahren, und konnte wegen der Bestrahlung dann erst zum Ende des Aufenthaltes ins Wasser. Da nimmt leider das System keine Rücksicht auf die persönlichen Bedürnisse und Wünsche ... Es lebe Sankt Bürokratius!