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Alt 06.04.2010, 21:39
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: zuzahlung bei serienfahrten

Hallo compra,

es steht glaube ich in den Satzungen der Krankenkassen.
Es ist im Übrigen auch egal, wo es steht; denn Dein Arzt entscheidet wo die Behandlung stattfindet.
Dann mußt Du Deine Krankenkasse informieren, damit diese die Behandlung genehmigen kann. (Bei Serienfahrten und Serienbehandlungen ist eine Genehmigung der Kasse erforderlich.)
Wenn das geschehen ist, kannst Du auch fahren (auch wenn es die längste Strecke ist.) Es kann ja auch sein, das die nächste Stelle keinen Platz für Deine Behandlung hat.

Also, Ruhe bewahren und das Notwendige nacheinander abarbeiten.

Lieben Gruß
Wolfgang

PS. Die 1% Grenze ist erst dann wirksam, wenn Du mindestens ein Jahr als chronisch krank giltst. Sonst sind es 2 %
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (06.04.2010 um 21:42 Uhr) Grund: PS nachgetragen
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