AW: Behindertenausweis - Einstufung / KFZ-Steuer-Befreiung
Hallo Anja,
das gilt nur bei einem "G" bzw. "aG".
Hier ein Auszug:
Die Kfz-Steuer wird um 50 % für Schwerbehinderte ermäßigt, die durch einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind.
Die Steuerermäßigung hängt davon ab, dass der Schwerbehinderte auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichtet. Es besteht hier ein Wahlrecht des Behinderten.
Dabei muß der Wagen aber auf den Behinderten zugelassen sein.
Lieben Gruß
Billa
Geändert von puma-billa (11.04.2010 um 21:33 Uhr)
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