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Alt 18.03.2004, 21:03
Gast
 
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Standard Tonsillenkarzinom

Hallo Saskia,

nach der Bewillung einer Reha durch die LVA oder
BFA kann man einen Antrag auf Befreiung von der
Zuzahlung stellen, nähere Info über Voraussetzungen dazu gibt es mit dem Bewillungsbescheid oder vom Rentenversicherer.
Also muss man nur das Fahrgeld vorstrecken.
Ich war 4-mal in Aulendorf und sehr zufrieden,
jedoch gibt es bestimmt auch andere (siehe
Beiträge) gute Reha-Kliniken.

Zum Pflegegeld kann ich dir leider keine Angaben machen.

Berni
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