Zitat:
um Auskunft über alle Belange deines Liebsten zu bekommen reicht ein Schriftstück in dem du mit allen Vollmachten ausgestattet bist. Rede doch mal mit deinem LG darüber ob es ihm Recht ist.
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Aus leider eigener Erfahrung möchte ich dazutippseln:
WENN ihr solch ein Schriftstück aufsetzt dann unbedingt beim Notar, dann gibts wenigstens kein Wenn und Aber mehr in der Anerkennung des Schriftstückes.
Viel Kraft und Mut!