AW: Hilfe!? wegen medizinischem Dienst
Liebe Jenni!
Die Sachbearbeiter der Krankenkassen sind verpflichtet, Versicherte, welche schon sehr lange erkrankt sind, beim Medizinischen Dienst begutachten zu lassen.
Der medizinische Dienst der Krankenkasse schickt an den behandelnden Arzt Deiner Mutti sein Gutachten, man muss erstmal abwarten, was dort geschrieben ist.
Sollte man sie, auf der Grundlage des Gutachtens aussteuern, dann besteht die Möglichkeit beim Arbeitsamt das sog."Nahtlosigkeitsgeld"(gesetzliche Grundlage SGB III; §125) zu beantragen. Es hat die Höhe des Arbeitslosengeld 1.
Deine Mutti soll gemeinsam mit dem Doktor beraten, wie es für sie beruflich weitergehen könnte. Außerdem kann man sich beim VDK oder dem Sozialverband Deutschlands Unterstützung und Beratung holen. Man muss zwar dort Mitglied sein, die Mitgliedsbeiträge sind erschwinglich.
Bitte melde Dich hier wieder, wenn Du weitere Hilfe benötigst!
Tschüß!
Elisabethh.
Geändert von Elisabethh.1900 (08.09.2010 um 21:38 Uhr)
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