AW: Als Zeugin mit zur Begutachtung, wer weiß was darüber?
Liebe Binie!
Der behandelnde Arzt kann, das schriftliche Einverständnis Deines Mannes vorausgesucht, bei der DRV ein Exemplar des Gutachtens besorgen. Die Bestimmungen sind sehr streng. Hier muss jedesmal das Einverständnis des Patienten eingeholt werden. So darf z.B. der Hausarzt das Schriftstück nicht an den Onkologen weitergeben.
Tschüß!
Elisabethh.
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