AW: Schlafende Krebszellen
Liebe Petra,
Du musst den Kostenübernahmeantrag nicht nur parallel, sondern in jedem Fall vor der Gabe von Zometa stellen. Der Grund ist, dass Kassen nur verpflichtet sind, Sachleistungen zu gewähren und daher ohne eine vorherige Ablehnung der Antrag auf Kostenerstattung ohnehin abgelehnt werden wird aus formalen Gründen.
Viele Grüße
Daisy
|