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Alt 02.12.2010, 20:11
sanne2 sanne2 ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?

Hallo!

Sollte in diesen fünf Jahren nichts nachkommen, wovon man ja im allgemeinen ausgeht, gehen die 50 %GdB verloren!

Mein Mann wurde trotz Muskelentnahme nach seinem Sarkom und diverser Einschränkungen nach 5 Jahren von 80% auf 30 % herabgestuft.
Auch der VDK konnte nicht helfen.

Viele Grüße,
Sanne

P.S.
Eine Schwerbehinderung muss man seinem neuen oder alten Arbeitgeber nicht nennen.
Allerdings hat man dadurch auch keinen Anspruch auf die Vergünstigungen wie z.B. 5 Tage mehr Urlaub und Kündigungsschutz.
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