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Alt 04.01.2011, 17:36
hh_mädel hh_mädel ist offline
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Standard Heilpraktikerbehandlung von der Krankenkasse

Hallo, ich bin neu hier und möchte für meine Mutter eine Frage stellen, über die ich über Suchfunktion und Google nichts gefunden habe. Hoffe, hier bin ich mit meiner Frage richtig

Meine Mutter hat Brustkrebs. Eine OP hatte sie schon, die betroffene Brust wurde entfernt und sie bekommt aktuell ein Chemo, danach noch Bestrahlung, Antikörper-Therapie und Antihormone. Alleine die Chemo wir bis Ende März laufen.
Sie hat sich für eine unterstützende Therapie bei einem Heilpraktiker entschieden und ihr geht es bisher *toitoitoi* wirklich ziemlich gut. Die Behandlung beim HP besteht aus Akupunktur, chin. Kräutern und einigen anderen Mitteln. Insgesamt sind die Kosten nicht unerheblich.

Nun meinte der HP, dass es BGH (?) Urteil gäbe, dass man von der Krankenkasse (bei meiner Mutter DAK) einen Teil der Kosten erstattet bekommen könnte. Sinngemaß hieß es wohl: Krebs gilt als totbringende Krankheit, ergänzende Behandlungen müssen bezahlt werden.

Weiß einer von Euch, ob es dieses Urteil gibt? Die Krankenkasse wusste darüber nichts, würde aber prüfen, wenn wir das Urteil mit einreichen würden.
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