Zitat:
Zitat von Atlan
Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.
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DAS ist der entscheidene Satz! Wenn Dein Arzt im REHA-Antrag auf drohende Berufsunfähigkeit ohne Folgemaßnahmen hinweist, dann ist dieser Tatbestand vorhanden! Das steht so im Gesetz und das kann man(n)/frau ggf. einklagen!
@mywu: toller Kommentar!

Würde mich auch mal interessieren, wer diesen Spruch losgelassen hat. Früher war ich auch eher zurückhaltend und eher schüchtern, wenn ich medizinische Kommentare bekam, die ich nicht oder nur schlecht nachvollziehen konnte.
Heute mach ich in solchen Fällen richtig den Lauten, das hilft (fast) immer ganz erstaunlich!
Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf eine verständliche Antwort auf seinen Gesundheitszustand nach einer solchen Untersuchung zu bekommen.
Sooo einen blöden Kommentar, nee, das geht gar nicht!
LG Chili