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Alt 08.07.2014, 23:33
ulrikes ulrikes ist offline
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Beiträge: 272
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo annemarie,
das der Antragstag einer Reha als Beginn der EM-Rente gelten kann, gilt nur, wenn man zur Reha aufgefordert worden ist (z.B. von der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse). Da ich meine Reha selbst gewollt habe (also ohne Aufforderung), gilt der Tag der Antragsstellung auf EM-Rente.
Lieben Gruß
Ulrike