Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 13.04.2010, 09:25
Benutzerbild von caitlin
caitlin caitlin ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.04.2008
Ort: am Rande des Ruhrpotts
Beiträge: 1.681
Standard AW: Beihilfe NRW -AHB - Fragen Fragen Fragen

Hallo Lale,
die Beihilfeverordnungen sind für Bund und die jeweiligen Bundesländer recht unterschiedlich. Ich bin Beihilfesachbearbeiterin bei einer Kommune in NRW und wir wenden auch die BVO NW an.
Also es ist so: Wenn der Arzt bescheinigt, dass es keine vergleichbare Möglichkeit in NRW gibt, bekommst Du einen Fahrtkostenzuschuß von 100,00 € (bzw. in Höhe der tatsächlichen Kosten, falls diese niedriger sind) ansonsten nur 50,00 €, egal wie hoch die Fahrtkosten tatsächlich sind.
Finanziell besser stehst Du Dich auf jeden Fall, wenn Du ankreuzt, dass Du keine wahlärztliche Behandlung wünscht, dann wird zu einem Pauschalbetrag abgerechnet. Von diesem Betrag bekommst Du von der Beihilfe 50 % bzw. 70 % (je nachdem wie hoch Dein Bemessungssatz ist) erstattet. Werden zusätzlich wahlärztliche Behandlungen abgerechnet, kürzt die Beihilfestelle die Pauschale um 30 %.
Das große Problem hierbei ist die Debeka. Von dort erhältst Du nicht, wie für andere Leistungen üblich den Anteil von 50 bzw. 30% sondern einen Pauschalbetrag von -glaub ich- 11 € pro Tag für maximal 28 Tage. Ich habe seit Jahren den BE-Tarif abgeschlossen und bekomme dadurch 33,00 € pro Tag.

Ich hofffe, Dir weitergeholfen zu haben. Sollten noch weitere Fragen auftauchen, kannst Du mir auch gern eine PN schicken.

Liebe Grüße
Caitlin
__________________

Alles Liebe
Caitlin

Geändert von caitlin (13.04.2010 um 09:51 Uhr)
Mit Zitat antworten