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Alt 30.08.2010, 16:23
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annika33 annika33 ist offline
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Standard AW: Fehldiagnosen oder Nichts gefunden

Hallo Miss Look,
hallo an alle,

Zitat:
Eigentlich müsste man doch solche Ärzte verklagen, ich will gar nicht wissen wie viele Menschen noch leben könnten wenn der Arzt ein bisschen sorgfältiger untersucht hätte
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Grundsätzlich sehe ich das so wie Du.

Leider ist die Aussicht auf Erfolg wohl eher als gering einzustufen.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen (wir sind inmitten eines solchen Verfahrens - dauert jetzt bereits, inkl. Zeit für die Gutachtenerstellung über 2 Jahre), dass es sehr schwierig ist, da zu seinem Recht zu kommen.

Du musst bedenken, ihr seid in der Position zu beweisen, dass da was falsch gelaufen ist. Angenommen ihr würdet von der Vorgehensweise her so verfahren: Ihr sucht einen Fachanwalt für Patientenrecht auf und schildert die Situation. In aller Regel (nötigenfalls fragt man direkt danach) klärt er euch über die (eher geringen) Chancen auf. Unser Anwalt hat seinerzeit dann die Krankenakten, die im Grunde später als Basis- u. Dokumentationsgrundlage dienen, zur Einsicht angefordert. Hierfür unterschreibt man dann eine Schweigepflichtsentbindung.

Dann, so gingen wir vor, kann man ein Gutachen über den med. Dienst der KK veranlassen. Hat bei uns dann bis zur Fertigstellung gut 8 Monate gedauert. Das Gericht hat dann auch nochmal unabhängig begutachten lassen (dauerte auch wieder ). Das erste Gutachten war für uns richtig ermutigend, das zweite, man soll es kaum für möglich halten, war eher gegenteilig zu bewerten. Und eben dieser Gutachter war dann auch als Zeuge vor Gericht geladen. Was Dir jeder Anwalt für Patientenrecht sagt ist: ist der Verlauf, wie wohl in eurem Fall, ein schlimmer für den Patienten, dann spricht man davon, es sei "schicksalhaft und bedauerlich" - verläuft ein "Behandlungsfehler" glimpflich, dann ist das "glücklicherweise" !

Aufbewahrungspflicht für die Patientenakte dürfte ja noch gewährleistet sein. Vielleicht versuchst Du erst einmal irgendwie da Einsicht zu erlangen.

Ich kann mir aber schon denken, wie sowas vor Gericht in etwa ausgelegt werden könnte und so bedauerlich u. traurig das auch ist, aber ich würde es lassen. Es reibt euch nur noch einmal neuerlich auf, und man fühlt sich, als wenn es gar nicht um Menschen ginge, sondern um einen "Produktionsfehler in der Schnapsbrennerei".

Gut vorstellbar ist auch dann eine Frage des Gerichts an den evtl. der Verhandlung beiwohnenden Gutachter, in wie weit der Gesundheitsverlauf positiv beeinträchtigt worden wäre, wenn denn die Verschattungen an der Leber bereits zum Zeitpunkt x entdeckt worden wären. Und ich hätte auch bereits eine Vorstellung von der Antwort, nämlich die, dass es so oder so, einen Monat mehr oder minder, auf das gleiche hinausgelaufen wäre. So läuft das - knallehart!

Ich glaube es ist besser damit abzuschließen, denn nach so langer Zeit etwas erreichen zu wollen, wenn jemand bereits verstorben ist und somit ja nicht mehr zum Sachverhalt selber befragt werden kann - das dürfte ausgesprochen schwierig werden.

Dir alles Gute

Annika

P.S.: Ich hab damals unmittelbar ein Gedächtnisprotokoll erstellt. Darin fasst man quasi all das zusammen. Also den chronologischen Ablauf, die Ereignisse, die Symptome u. das, was einem eben als nicht richtig erschien.

Geändert von annika33 (30.08.2010 um 16:25 Uhr) Grund: noch was vergessen
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