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Alt 22.04.2005, 19:57
Gast
 
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Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Hallo Sternchen,

mit den 10 Tagen meinte ich so:
Ich vermute, dass du nur unter diesem Druck "erst Urlaub, dann Wiedereingliederung" geraten bist, weil sonst die 10 Tage Resturlaub verfallen.
Und damit du aus diesem Druck herauskommst, würde ich an deiner Stelle gerne die 10 Tage fallenlassen...

Was mein Wegbleiben vom Betrieb angeht: genau diese Befürchtungen (die du so treffend beschrieben hast), hatte ich auch.
Blendend auszusehen und krank zu sein, passt eben nicht...

Außerdem hätte man mich ganz bestimmt sofort versucht, wieder einzuspannen, so nach dem Motto: Nur Sie wissen, wo sich diese und jene Akte befindet....sagen Sie doch mal schnell...
Oder: Könnten Sie nicht mal rasch den Herrn XY anrufen, der möchte nur von Ihnen bedient werden....

Neeeeee, darauf hatte ich echt keinen Bock...

Und die Frage, wie lange ich noch wegbleibe, wäre natürlich auch gekommen...

Ich kann dir nur raten, entscheiden musst du selbst.

Für mich käme nur der Vorschlag in meinem vorherigen Beitrag in Frage...erst mal so lange wie möglich zu Hause bleiben....dann Wiedereingliederung und dann...Urlaub, wann ich ihn nehmen möchte.
Dann sind zwar die 10 Tage weg, aber was solls, es gibt Schlimmeres.

Übrigens kannst du dich ja auch noch erkundigen, ob sich diese 10 Tage nicht irgendwie doch noch retten lassen.
Aber wenn nicht, ist das auch kein Weltuntergang.

Ach ja: vergiss nicht, dass du bei einer Schwerbehinderung von 50% sowieso Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub hast (im Jahr), so ist der eventuelle Verlust schon mal halbiert. :-)

Alles Gute!
Norma
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