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Alt 14.03.2007, 17:01
Birgit1702 Birgit1702 ist offline
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Standard Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo,
ich bin seit 16. Sept. 04 im Krankenstand, erhielt bis 14.03.06 Krankengeld, danach ALG I, welches am 15.03.07, also morgen ausläuft.
Am 19.09.06 habe ich einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Nach dem üblichen Hin und Her Ablehnung-Widerspruch habe ich heute nun bei der DR angerufen und die Auskunft bekommen, dass "man meinem Antrag Abhilfe geleistet hätte" und die EU-Rente rückwirkend zum 01.05.05 bis 30.04.08 bewilligt bekommen hätte. H a l l o ? Man achte auf das Jahr!
1. Frage: Wie kann man eine Rente rückwirkend für einem Zeitraum bewilligen, an dem noch gar kein Antrag gestellt wurde? Zwischen meinem Antrag und dem rückwirkenden Bewillingsbeginn liegen fast 17 Monate!
2. Frage: Mein Krankengeld und mein ALG I war deutlich höher als die nun rückwirkend bewilligte EU-Rente. Was passiert mit dem Differenzbetrag?

Ich laufe wie ein Tiger im Käfig, weil mir der kalte Schweiß ausbricht, wenn ich daran denke, diesen Differenzbetrag von Krankengeld zu EU-Rente (ca. ca. 300 Euro monatlich) und ALG I zu EU-Rente bezahlen zu müssen.
Mir war schon bewusst, dass der höhere Betrag des ALG I und eine evtl. bewilligte Rente ab Antragsdatum verrechnet wird. Aber wie die DR fast 17 Monate zurück bewilligt ohne dass ich für diese Zeit einen Antrag gestellt hätte, ist mir schleierhaft.
Dazu kommt ja noch, dass das ausbezahlte Krankengeld und ALG I Netto war, d. h. Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlt waren, aber bei meinem EU-Rentenbetrag noch selbst zu zahlen ist.

Hat jemand einen Rat für mich???
LG
Birgit
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