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Alt 03.12.2015, 11:43
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Felix 67 Felix 67 ist offline
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Standard Warum zahlt die RV bei beruflicher Reha nicht in die Arbeitslosenversicherung ein???

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand die Frage beantworten und sogar den Text im Gesetz nennen wo man das nachlesen kann. Die Sachbearbeiter der RV können es nicht " das ist eben so", die Krankenkasse und das Arbeitsamt ebenfalls nicht.

Ich war nach meiner Erkrankung 11/10 bis 04/12 AU.

Nach 4 Wochen Resturlaub im Mai 2012 habe ich im Juni über die Rentenversicherung mit der beruflichen Reha begonnen, Dauer der Maßnahme geplant ein Jahr. Während dieser Zeit habe ich Übergangsgeld bezogen und von meinem Arbeitgeber eine Freistellung erhalten.

11/12 bin ich wieder AU ( andere Erkrankung ) geschrieben, nach 6 Wochen hat die RV die Maßnahme gekündigt.

Erneut Krankengeld erhalten bis zum auslaufen im Mai 2014, auf Weisung der Krankenkasse im Mai 2013 Reha beantragt. Ablehnung durch RV, nach Widerspruch bewilligt, konnte mangels Rehafähigkeit nicht angetreten werden.

02/2014 EU Rente beantragt und auf dem Arbeitsamt gemeldet.
Bis zum Ende des Krankengelds war die Rente noch nicht bewilligt, also Nahtlosigkeitsgeld nach $ 142 beantragt.

Ablehnung mit der Begründung, die letzten zwei Jahre hat kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden

Von 11/10-04/12 hat die Krankenkasse, 05/12 mein Arbeitgeber in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

RV während beruflicher Reha hat keine Beiträge eingezahlt ------> das ist eben so ????

Für die Zeit ab 11/12 hat die Krankenkasse dann nicht mehr eingezahlt, weil vorher die RV keine Beiträge geleistet hat, das wird nahtlos weitergeführt.
Meine Beiträge von 11/10 -04/12 hat mir die Krankenkasse zurück erstattet.

Freiwillig in die Arbeitslosenversicherung kann nicht eingezahlt werden.


Mai/ Juni 2014 kein Anspruch auf Leistungen und somit auch nicht krankenversichert -----> Familienversichert über Ehemann und auch erst mal kein Geld.

Juli 2014 EU Rente rückwirkend ab Rehaantrag bis 30.04.16 befristet.

Die Weitergewährung der EU Rente wird jetzt beantragt.
Theoretisch müsste ich mich ja zeitgleich wieder auf dem Arbeitsamt melden, auch wenn ich nach dem 30.04.16 keinen Anspruch auf Leistungen habe.

Irgendwo muss man ja nahtlos registriert sein ???

Anspruch auf Krankengeld habe ich ja auch nicht.

Was ist wenn der Antrag nicht bewilligt wird?
Bin ich dann AU geschriebene - meinem Arbeitgeber muss ich ja einen Nachweis vorlegen, Hausfrau ????

Ich kann es immer noch nicht glauben, das man nach 23 Jahren nahtlos eingezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung wegen einer Rehamaßnahme durch das Raster rutscht.

Ich habe gehört,nach Krankengeld, EU Rente, wenn diese nicht weiter gewährt wird, ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht? Ist das richtig???

Im VdK bin ich Mitglied, eine Beratung steht noch aus.


Sorry, ist ein Roman geworden. Vorab vielen Dank schon mal fürs lesen.


LG Felix
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