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Alt 04.12.2006, 20:39
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

hallo ingrid
du hast ja gegen den Bescheid des Gutachters Widerspruch eingelegt und bist immer noch im rentenverfahren.
Welche Grundlage hat den AA genommen zur Begutachtung deiner leistungsfähigkeit?
Bei mir war es der rehabericht, der mich für unter drei stunden arbeitsfähig hält und nicht der Gutachter...
Allerdings schreibst du du bist nach §117 (also für das arbeitsamt vermittelbar) einsetzbar... ich würde mal nach §125 fragen
wenn das AA meint du kannst halbtags arbeiten müßtest du ja auch erst einmal ne stelle haben.....also kürzung erst, wenn du eine angebotene Stelle angelehnt hast, meine ich und im laufenden rentenverfahren, darfst du nicht arbeiten
frage mal den VDK nach, die haben doch deine Unterlagen...
Aber mal was anderes wie geht es dir denn mittlerweile? mich schlaucht am meisten die blöde fatigue und die ständigen Infekte.....

Barbara
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