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Alt 06.12.2006, 12:06
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
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Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Ingrid
danke für das Daumen drücken....
Also die beim AA hatten zwei bzw drei Dinge... da das Rentenverfahren im Widerspruch läuft, möchte das AA überprüfen, ob sie weiter nach §125 zahlen oder nach §117... also zum dritten Mal meine Docs von der Schweigepflicht entbinden...Das AA kann genau anders als die DRV entscheiden... also die DRV sagt nein und das Widerspruchsverfahren läuft und die Arbeitsagentur kann sagen nein der oder die kann nicht arbeiten. Wenn nun auch bei mir das AA der Meinung ist, ich kann arbeiten und die DRV hat noch nicht Bescheid gegeben, dann werde ich wieder eingeladen. Nach mündlicher Auskunft ändert sich nichts an der Geldsumme.. Also ersteinmal abwarten, was das AA sagt. Habe ja die Hoffnung, dass die DRV schneller ist.

barbarea

p.S.
Und ich habe nachgehakt, warum die AA mir einen Rehaantrag zugeschickt hat über die DRV.... es sollte eine berufliche Reha sein, aber die DRV hat mir eine medizinische Rehaantrag zugesandt.... hahaha da weiß keiner mal wieder was er tun soll....hoffentlich hat das Chaos bald ein Ende

Barbara
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