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Alt 07.12.2006, 18:17
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
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Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Ingrid
ja das mit der evtl. Umänderung des § 125 in §117 hat mir der Arbeitsvermittler erklärt; ich kann nur hoffen, dass der MDK des AA mich weiter für nicht vermittelbar hält; meine Ärzte werden dem zustimmen das ich nicht arbeiten kann. Er sagte, da die DRV nun meint, ich könne arbeiten, ist ein neuer "Sachstand" entstanden. Deshalb müsse die Arbeitsagentur erneut prüfen, ob ich vermittelbar bin oder nicht. Allerdings kann das AA anders entscheiden als die DRV....
Die Regelung des ALG 1 und 2 sind Bundesgesetze...
Ich hoffe, dass bei dir die DRV entscheidet, bevor das ALG 2 greift...denn wie willst du denn aufstocken, wenn man gesundheitlich nicht kann.... Wenn wir könnten, würden wir ja arbeiten gehen, Wir haben ja noch unseren Job. Liebend gerne würde ich morgen wieder arbeiten gehen.... aber das sehen die beim AA nicht.
Einen lieben Gruß
Barbara
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