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Alt 27.03.2007, 21:38
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Jacqi Jacqi ist offline
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Daumen hoch Volle/Teilweise Erwerbsminderungsrente

Hallo,

Ich war heute bei der BfA und habe einige Informationen über Erwerbsminderung und Teil Erwerbsminderung (hieß früher Erwerbsunfähigkeit)

Die Erwerbsminderung wird im Rahmen des Rentenantragsverfahren vom sozialmedizinischen Dienst der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft.

Volle Erwerbsminderungsrente kann beantragt werden, wenn bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Std. täglich arbeitet werden kann.

Teilweise Erwerbsminderungsrente kann beantragt werden, wenn man von
3 bis unter 6 Std. arbeiten kann.
Bei der Teilweise Erwerbsminderung besteht die Möglichkeit, eine geringfügige Beschäftigung nach zugehen, weil es weniger Geld gibt. Dabei sollte unbedingt vor einer geringfügigen Beschäftigung beim zuständigen Rententrägen Informationen eingeholt werden.

LG
Jacqi
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