AW: krank sein nicht anerkannt von KK?
Hallo Ulrikes,
ich bin der Meinung, dass in einem solchen Fall die Agentur für Arbeit weiter für Dich zuständig sein könnte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Leistung nennt sich dann "Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit" oder "Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld".
Sicher kannst Du hier im KK mit dem Suchwort "Nahtlosigkeitsgeld" einige Fälle dazu finden.
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lg,
Petra
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