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Alt 14.01.2009, 17:59
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
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Standard AW: Ab wann Krankengeld

Hallo anastra
ja es ist leider so trotz unterschiedlichen Diagnosen beginnt die Frist mit dem Tag, wo man durchgängig krank geschrieben war.
Wäre er zwischen den beiden krankenmeldungen "gesund" gewesen wäre es was anderes z.B. am 18.12 offiziell gesund geschrieben und ab dem 19.12. wieder krank.
War bei mir ähnlich bin in den Widerspruch gegangen, allerdings wurde der abgelehnt und für das Sozialgericht hatte ich nicht die Kraft.
Liebe Grüße Barbara
P.S. Widerspruch einlegen kann man ja
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Liebe Grüße
Barbara
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