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Alt 03.12.2012, 20:29
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Hallo KLieser,

auf der Webseite Deiner Krankenkasse gibt es unter Leistungen - Familie auch den Punkt Haushaltshilfe. Da steht "wenn Sie ins Krankenhaus müssen". Nun, gemäß § 39 SGB V: Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b) erbracht http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/39.html

Damit dürfte auch die Übernahme der Kosten erklärt sein . Lies am Besten mal auf der Webseite der Krankenkasse, da stehen einige Infos wer wie was gezahlt wird.
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