Liebe Meliur!
Zitat:
den Anspruch auf Erstattung der Taxi-Kosten solltest Du bei der KK auch geltend machen - also alle Quittungen aufheben!
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Die Übernahme der Fahrtkosten fürs Taxi zur Bestrahlung mußt Du vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse beantragen. Die Kasse muss dies genehmigen. Ansonsten zahlen die nicht!
Liebe Grüße!
Elisabethh.