AW: EU-Rente oder Krankengeld
Hallo Babsi
wenn du dich an die Fristen hälst, passiert nichts. Sollte das Krankengeld auslaufen ohne einen Bescheid der Rentenstelle, bekiommst du auf Antrag das Nahtlosigkeitsgeld (in Höhe des ALG1). Also ohne Bezüge stehst du net dar. (So bald die KK dir mittelt, dass das Krankengeld ausläuft mußt zum Arbeitsamt zur beantragung des Nahtlosigkeitsgeldes,
Oftmals wird der Rentenbeginn mit dem Antragsdatum gleich gesetzt jedoch keine Sorge du musst nichts zurückzahlen, wenn das eine Geld höher ist.
Also warte ruhig die gesetzte Frist ab, reiche den Antrag ein (am besten mit Einschreiben damit du einen beleg hast) und dann kann die KK dir nichts, es sei denn die 78 Wochen sind dann um.
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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