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Alt 16.09.2004, 17:14
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Standard Kasse muß für Brille zahlen

Allgäuer Anzeiger Donnerstag 16.Sept.2004

Sozialhilfeempfänger klagte
München(lb)

Bedürftige Sozialhilfeempfänger haben weiterhin einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Brillengläser durch das Sozialamt. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Eilbeschluss klargestellt.
(Aktenzeichen: 12CE 04.079)
Auch die neuen Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung stehen einem solchen Anspruch derzeit nicht entgegen, befand der 12.VGH-Senat. Ein Sozialhilfeempfänger, dessen Brille bei einem Übergriff auf seine Person zerstört worden war, hatte mit seinem Gang zum Gericht eine Entscheidung des zuständigen Sozialamtes angefochten. Dieses hatte die Kostenübernahme abgelehnt. Sozialhilfeempfänger müssten Brillenkosten aus den Regelsatzleistungen bezahlen. Der Mann bekam aber schon beim Verwaltungsgericht München Recht, der VGH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz
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