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Alt 17.09.2013, 19:59
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wildcat2505 wildcat2505 ist offline
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Standard AW: Abzüge von Hinterbliebenenrente

noch eine kurze Anmerkung von mir...
bekomme ja auch witwenrente, mein sohn halbwaisenrente...wir beide bezahlen kranken-bzw. rentenversicherung....(und ein 10jähriger hat noch kein weiteres eigenes einkommen...wird aber als solches gerechnet)
hatte die betriebsprüfung der rentenversich. im büro und hab den gefragt und auch gesagt, dass ich das ganz schön unfair finde...
antwort: siehe Waldbaer Foerster....Einkommen muss versteuert werden...wenn du arb.einkommen hättest, was so hoch wäre, wie einkommen + witwenrente wären genau die gleichen abzüge fällig...also du zahlst nicht mehr oder weniger, als wenn du keine rente bekommen würdest, dafür aber ein einkommen hättest, was genauso hoch ist, wie deine einkommen zusammengerechnet.
da werden auch alle mails an unsere politiker nichts ändern.!! (in richtung j.f.)
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GlG Rika
mein Mann: Hautkrebs pT3aN1aM1c Klinisches Stadium IV, CL 4 *16.09.1963 - 26.1.13
Nicht die Zeit heilt unsere Wunden, wir gewöhnen uns nur an den Schmerz