AW: Generalvollmacht
Nein, bei der bei der Bank hinterlegten Vollmacht "über den Tod" hinaus gilt das auch über den Tod hinaus, sonst würde es wohl nicht ausdrücklich so heissen?
Zumindest bei 3 verschiedenen Karlsruher Banken, und das wird doch sicher nicht nur bei diesen so gehandhabt?
Piepselmaus, am besten dein Freund fragt einfach bei eurer Bank nach, dann wisst ihr es sicher.
Lieber Gruss an dich
Rosita
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