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Alt 10.06.2013, 14:27
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Patientenverfügung/Patientenvollmacht

hallo
man muss zwischen einer Patientenvollmacht, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuung unterscheiden. Alles verschiedenen Schuhe.

bei einer patientenvollmacht legt man selbst fest, was an medizinischen Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen noch erfolgen. bei Notfällen schaut kein Arzt nach, ob es eine solche gibt, sondern leitet Sofortmaßnahmen ein, aber wenn man dann versorgt ist, kann ,man diese dann als Angehöriger oder als Patient nachreichen. ich selbst habe diese schon lange, aber eher daran gedacht, was passiert wenn ich einen Unfall habe. Ich unterschreibe diese regelmäßig (so nach dem Motto es gilt immer noch) Dies ist wichtig, weil es sonst heißen könnte "nun die ist aber alt, ob der Patient immer noch so denkt?????
Ich finde eine Patientenvollmacht sehr wichtig, nicht nur der Krebs oder eine andere chronische Krankheit kann einen in eine solche Situation bringen, sondern auch ein Unfall ein Dachziegel der mir auf den Kopf fliegt. Klar in einer Notfallsituation schaut da keiner drauf, aber später dann im Krankenhaus.

Bei einer Vorsorgevollmacht entscheidet der Patient, wer sich im Falle des Falles um ihn kümmern soll, dies ist nicht gleich zu setzten mit einer gesetzlichen betreuung. Ich kann hier Personen einsetzen, die a mein Vermögen, b medizinische Entscheidungen und c meinen (gesetzlichen) betreuer sein sollen. Diese Vollmacht ist aber keine Vollmacht im gestzlichen Sinne, sondern eigentlich nur eine Erleichterung. Klar mit solch einer Vollmacht, werden die behandelnden Ärzte es leichter haben und auch das gericht um einen gesetzlichen betreuer einzustellen. Diese Vollmacht ersetuzt auch juristisch keine Kontovollmacht

Ein gestzlicher Betreuer, wird vom gericht bestellt, oft sind es Angehörige. Das Krankenhaus (sofern der Patient im KH liegt) kann eine Art Empfehlung an das das Gericht geben, diese prüfen dann die Person (Vorstrafen?) und setzten dann die Betreuuung ein. nach einer gewissen Zeit wird automatisch eine betreuung eingereicht, sofern nicht abzusehen ist, dass man in kürzester zeit wieder die Dinge alleine regeln kann.
@Aegis vielleicht möchte nur das gericht dich sehen, vielleicht war die Betreeung nur für einen befristeten zeitraum, und sie möchten/müssen die Betreuung verlängern. Keine Angst, geh einfach hin und sei du selbst, du wirst die betreeung behalten. Die gerichte sind froh, wenn es Angehörige machen und sie keinen vom gericht bestellten Betreuer bezahlen müssen. ich denke einfach sie wollen dich einfach sehen dich kurz sprechen vielleicht dich sogar unterstützen. Hab keine Angst ich denke eher eine Formsache.

Alles Gute für dich und deine Mama
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Liebe Grüße
Barbara
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