AW: Gleicher Arbeitgeber,anderer Arbeitsplatz,welche Rechte bei Schwerbehinderung!
Hallo Anke
falls du nicht mehr in der Form wie jetzt als Krankenschwester arbeiten kannst, könnte vielleicht eine Umsetzung in eine nicht so belastende Abteilung möglich sein. (Stichwort Ambulanz? manche sind ja nicht so körperlich stressig)).
Im Falle einer Schwerbehinderung ist auch das Integrationsamt zuständig um den Arbeitsplatz aufrechtzuerhalten.
Allerdings könnte es sein, dass du finanzielle Einbußen hinnehmen mußt, wenn technische Hilfen nicht ausreichen um den Arbeitsplatz zu erhalten. Hier wäre es eine Änderungskündigung. Auch hier spielt die Kulanz des AG eine Rolle (was die Grundeinordnung laut Tarif angeht). Allerdings die Zulagen für Wochenende und Nachtdienst entfallen, wenn du diese nicht mehr machst).
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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