Hamburger Modell
Hallo Tanja, hallo Drothee,
ich kann mir nur vorstellen, dass der Arbeitgeber aus "Kulanzgründen " oder Unwissenheit so gehandelt hat.
Während des Hamburger Modells besteht durchgängig weiter Arbeitsunfähigkeit. Also kein Lohn vom Arbeitgeber. Urlaub ist eine Form der Befreiung von der Anwesenheitspflicht zum Zwecke der Erholung. Wenn ich jedoch Arbeitsunfähig bin besteht keine Arbeits- und anwesenheitspflicht ergo kann ich nicht davon befreit werden.
Gruß
Jürgen
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