Thema: Pflegestufe
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Alt 25.10.2012, 13:36
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Pflegestufe

Liebe Kim,

wann hat Deine Bekannte den Bescheid mit der Ablehnung erhalten?

Innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Bescheides von der Pflegekasse hat man das Recht, Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen.

Schildert dort die neue Situation (also die Verlegung ins Hospiz). Im Rahmen des Widerspruchverfahrens muss immer eine neue Begutachtung stattfinden, es darf nicht der gleiche Gutachter wie beim ersten Mal erscheinen.

Beim Widerspruchsverfahren bleibt das Antragsdatum erhalten, dies ist wichtig, wenn eine Nachzahlung zugebilligt wird.

Für die Gäste im Hospiz ist der Aufenthalt kostenfrei, im Jahr 2009 oder 2010 wurden hierzu die Gesetze geändert.

Ich schicke Euch noch ein großes Kraftpaket auf die Reise,

Tschüß,

Elisabethh.
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